Lieber Gast,
gern stelle ich mich ihnen auf dieser Seite vor.
Ich wurde am 04.04.1967 geboren und durfte schon wenige Tage nach diesem Ereignis in dem Haus einziehen, welches ich inzwischen wieder bewohne und wo ich heute meinen kleinen Praxisraum habe.
Als Heilpraktikerin bin ich seit dem 1.12.2012 tätig.
Nebenbei schreibe ich Romane und Kurzgeschichten und baue einen kleinen
Selbstversorgerhof auf.
Ausführliche Informationen zu meinen Behandlungsmethoden erfahren sie am rechten Rand dieser Seite.
Da ich ausschließlich mit natürlichen Mitteln arbeite, möchte ich an dieser Stelle gern auf den rechtlichen Aspekt der verschiedenen Heilmethoden eingehen.
Der wissenschaftliche Nachweis von Heilmethoden
Bis eine Heilmethode von der Wissenschaft anerkannt ist, braucht es schon eine ganze Menge. Vor allem das Interesse der Wirtschaft. Ein Medikament, welches von der Pharmaindustrie entwickelt wurde, muss durch diverse Prüfverfahren, die zum Teil durch Unsinnigkeit kaum zu überbieten sind. So z.B. durch Tierversuche, die sich gar nicht auf den Menschen übertragen lassen. Trotzdem werden sie gemacht. Irgendwann kommt das Medikament dann tatsächlich auf den Markt und da fängt dann die eigentliche Testreihe an. Nicht selten mit dem Ergebnis, dass Menschen daran sterben oder zumindest schweren Schaden nehmen. Aber immerhin sind diese Medikamente zugelassen und ihre Heilwirkung gilt als erwiesen.
Heilmethoden, mit denen die Pharmaindustrie kein Geld verdienen kann, werden vielfach gar nicht erst auf den Prüfstand gehoben. Auch dann nicht, wenn empirische Studien bereits ihre Wirksamkeit beweisen haben. Und wenn ein Heilverfahren gar nicht erst wissenschaftlich geprüft wird, kann dessen Wirksamkeit auch wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden. Dass die Wirkung nicht nachgewiesen konnte, muss aber ganz deutlich erwähnt werden. Unerwähnt bleiben darf, ob denn überhaupt geprüft wurde.
Und da Mutter Natur die finanziellen Mittel fehlen, derartige Studien in Auftrag zu geben, werden wir vermutlich vergeblich darauf warten, dass jemals z.B. die wunderbare Wirkung einer Mohnblüte je wissenschaftlich nachgewiesen wird.
Vergisst ein Behandler zu erwähnen, dass ein wissenschaftlicher Nachweis der Wirksamkeit noch nicht erbracht werden konnte, dann macht er sich dem Gesetz nach strafbar.
Deshalb weise ich hier an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Wirksamkeit meiner Behandlungsmethoden wissenschaftlich noch nicht nachgewiesen werden konnte.
Einzige Ausnahme ist die Lymphdrainage.
Zu den Heilungsversprechen
Jedem heilend tätigen Menschen ist es untersagt ein Heilungsversprechen abzugeben. Und das finde ich absolut sinnvoll! Denn alles andere wäre in höchstem Maße unseriös!
Es gibt auf der ganzen Welt kein Mittel, welches absolut und bei jedem Menschen gegen eine bestimmte Krankheit heilend wirkt. Und damit meine ich die Mittel deren Wirkung als wissenschaftlich nachgewiesen gelten ganz genauso, wie die, um die sich noch kein Wissenschaftler gekümmert hat.
Es mag Mittel und Methoden geben, die bei sehr vielen Menschen Wirkung zeigen, doch es gibt immer Ausnahmen.
Doch genauso wie man niemandem Heilung zusichern kann, darf man meiner Meinung nach jemanden als unheilbar krank bezeichnen. Denn auch da hat es immer wieder Ausnahmen gegeben, wo die Wissenschaft (die ja sowieso nicht immer Wissen schafft) vor einem Rätsel steht.
Bezüglich meiner Behandlungsmethoden weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Heilungsversprechen gebe. Alle beschriebenen und aufgeführten Wirkungsweisen sind zwar bereits eingetreten und werden das vermutlich wieder tun, können aber nicht garantiert werden.